Die Beherbergungssteuer beträgt zuzüglich 6% vom Mietpreis für Personen ab 18 Jahre, Schwerbehinderte mit einer entsprechenden Stufe sind befreit. Informationen dazu finden Sie unter www.dresden.de
Auf der Grundlage der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs.2 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer erhoben.