*Die Beherbergungssteuer beträgt 6% vom Mietpreis für Personen ab 18 Jahre, Schwerbehinderte ab einer entsprechenden Stufe sind befreit. Informationen dazu finden Sie unter www.dresden.de
Auf der Grundlage der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs.2 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer erhoben.
+ In der Heizperiode 1.9.-31.5. erheben wir einen Heizkostenzuschuß, 5 €/Nacht